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Autohaus LUEG GmbH
Schubertstraße 1
08058 Zwickau
Vertreten durch
Olaf Schöber, Peter Gardelegen, Stefan Jansen
Sitz und Registergericht
Essen
HRB-Nummer: HRB 21848
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE815188758
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
Register-Nr. D-LXVU-7EDNJ-58
Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 GewO, erteilt durch die IHK Chemnitz-Plauen-Zwickau, Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer/Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung müssen wir Sie, unabhängig von unserer Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüber informieren, dass die Europäische Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet hat. Diese finden Sie unter nachfolgendem Punkt "Information zur Online-Streitbeilegung". Die Autohaus Lueg GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verplichtet.
Kontakt
Tel.: +49 375 3110
Fax: +49 375 213040
eMail: info.zwickau@lueg.de
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“)
Autohaus Lueg GmbH
Schubertstraße 1
08058 Zwickau
Tel.: +49 375 3110
Fax: +49 375 213040
eMail: info.zwickau@lueg.de
Vertreten durch
Olaf Schöber, Peter Gardelegen, Stefan Jansen
Datenschutzbeauftragter:
Thomas Biehn
E-Mail: datenschutz@lueg.de
1. Datenschutz
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Webseiten und Ihr Interesse an unseren Angeboten. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen. In diesen Datenschutzhinweisen erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, was wir damit tun, für welche Zwecke und auf welchen Rechtsgrundlagen dies geschieht, und welche Rechte und Ansprüche sich damit für Sie verbinden. Zusätzlich verweisen wir auf die Mercedes-Benz-Datenschutzrichtlinie:
Mercedes-Benz-Datenschutzrichtlinie.
Unsere Datenschutzhinweise für den Gebrauch unserer Webseiten und die Datenschutzrichtlinie von Mercedes-Benz gelten nicht für Ihre Aktivitäten auf den Webseiten von sozialen Netzwerken oder anderen Anbietern, die Sie über die Links auf unseren Webseiten erreichen können. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten dieser Anbieter über deren Datenschutzbestimmungen.
2. Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
a. Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, speichern wir bestimmte Angaben zu dem von Ihnen verwendeten Browser und Betriebssystem, das Datum und die Uhrzeit des Besuches, den Zugriffsstatus (z.B. ob Sie eine Webseite aufrufen konnten oder eine Fehlermeldung erhielten), die Nutzung von Funktionen der Webseite, die von Ihnen möglicherweise eingegebenen Suchbegriffe, die Häufigkeit, mit der Sie einzelne Webseiten aufrufen, die Bezeichnung abgerufener Dateien, die übertragenen Datenmenge, die Webseite, von der aus Sie auf unsere Webseiten gelangt sind, und die Webseite, die Sie von unseren Webseiten aus besuchen, sei es, indem Sie Links auf unseren Webseiten anklicken oder eine Domain direkt in das Eingabefeld derselben Registerkarte (bzw. desselben Fensters) Ihres Browsers eingeben, worin Sie unsere Webseiten geöffnet haben. Außerdem speichern wir aus Sicherheitsgründen, insbesondere zur Vorbeugung vor und Erkennung von Angriffen auf unsere Webseiten oder Betrugsversuchen, für die Dauer von sieben Tagen Ihre IP-Adresse und den Namen Ihres Internet Service Providers.
b. Andere personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, falls Sie diese Daten z.B. im Rahmen einer Registrierung, eines Kontaktformulars, eines Chats, einer Umfrage, eines Preisausschreibens oder zur Durchführung eines Vertrages mitteilen, und auch in diesen Fällen nur, soweit uns dies aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung oder nach den geltenden Rechtsvorschriften (siehe Ziffer 7) gestattet ist.
c. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu überlassen. Möglich ist aber, dass bestimmte Funktionen unserer Webseiten von der Überlassung personenbezogener Daten abhängen. Falls Sie in diesen Fällen personenbezogene Daten nicht überlassen, kann dies dazu führen, dass Funktionen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
3. Nutzungszwecke
a. Die bei einem Besuch unserer Webseiten erhobenen personenbezogenen Daten verwenden wir, um diese für Sie möglichst komfortabel zu betreiben sowie unsere IT-Systeme vor Angriffen und anderen rechtswidrigen Handlungen zu schützen.
b. Soweit Sie uns weitere personenbezogene Daten z.B. im Rahmen einer Registrierung, eines Chats, eines Kontaktformulars, einer Umfrage, eines Preisausschreibens oder zur Durchführung eines Vertrages mitteilen, nutzen wir diese Daten zu den genannten Zwecken, zu Zwecken der Kundenverwaltung und – soweit erforderlich – zu Zwecken der Abwicklung und Abrechnung etwaiger Geschäftsvorgänge, jeweils in dem dafür erforderlichen Umfang.
c. Für weitere Zwecke (z. B. Anzeige von personalisierter Inhalten oder Werbung auf der Basis Ihres Nutzungsverhaltens) nutzen wir und ggf. ausgewählte Dritte Ihre Daten, soweit Sie dazu im Rahmen unseres Consent Management Systems Ihre Einwilligung (= Zustimmung) geben. Weitere Informationen und Entscheidungsmöglichkeiten erhalten Sie unter „Einstellungen“ im Footer ganz unten auf der Website.
d. Außerdem nutzen wir personenbezogene Daten, soweit wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z. B. Speicherung zur Erfüllung handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, Herausgabe gem. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, z. B. an eine Strafverfolgungsbehörde).
4. Übertragung personenbezogener Daten an Dritte; Social Plug-ins; Einsatz von Dienstleistern
a. Unsere Webseiten können auch Angebote Dritter enthalten. Wenn Sie ein solches Angebot anklicken, übertragen wir im erforderlichen Umfang Daten an den jeweiligen Anbieter (z. B. die Angabe, dass Sie dieses Angebot bei uns gefunden haben und ggf. weitere Informationen, die Sie hierfür auf unseren Webseiten bereits angegeben haben).
b. Wenn wir auf unseren Webseiten sogenannte „Social Plug-ins“ sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter einsetzen, binden wir diese wie folgt ein:
Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, sind die Social Plug-ins deaktiviert, d.h. es findet keine Übertragung irgendwelcher Daten an die Betreiber dieser Netzwerke statt. Falls Sie eines der Netzwerke nutzen möchten, klicken Sie auf das jeweilige Social Plug-in, um eine direkte Verbindung mit dem Server des jeweiligen Netzwerks aufzubauen.
Falls Sie bei dem Netzwerk ein Nutzerkonto haben und im Moment des Aktivierens des Social Plug-ins dort eingeloggt sind, kann das Netzwerk Ihren Besuch der unserer Webseiten Ihrem Nutzerkonto zuordnen. Wenn Sie das vermeiden möchten, loggen Sie sich bitte vor der Aktivierung des Social Plug-ins aus dem Netzwerk aus. Den Besuch anderer Mercedes-Benz-Webseiten kann ein soziales Netzwerk nicht zuordnen, bevor Sie nicht auch ein dort vorhandenes Social Plug-in aktiviert haben.
Wenn Sie ein Social Plug-in aktivieren, überträgt das Netzwerk die dadurch verfügbar werdenden Inhalte direkt an Ihren Browser, der sie in unsere Webseiten einbindet. In dieser Situation können auch Datenübertragungen stattfinden, die vom jeweiligen sozialen Netzwerk initiiert und gesteuert werden. Für Ihre Verbindung zu einem sozialen Netzwerk, die zwischen dem Netzwerk und Ihrem System stattfindenden Datenübertragungen und für Ihre Interaktionen auf dieser Plattform gelten ausschließlich die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Netzwerks.
Das Social Plug-in bleibt aktiv, bis Sie es deaktivieren oder Ihre Cookies löschen (siehe Ziffer 5.d).
c. Wenn Sie den Link zu einem Angebot anklicken oder ein Social Plug-in aktivieren, kann es sein, dass personenbezogene Daten zu Anbietern in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelangen, die aus der Sicht der Europäischen Union („EU“) kein den EU-Standards entsprechendes „angemessenes Schutzniveau“ für die Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten. Bitte denken Sie an diesen Umstand, bevor Sie einen Link anklicken oder ein Social Plug-in aktivieren und damit eine Übertragung Ihrer Daten auslösen.
d. Für Betrieb, Optimierung und Absicherung unserer Webseiten setzen wir außerdem qualifizierte Dienstleister (IT-Dienstleister, Marketing-Agenturen) ein. Personenbezogene Daten geben wir an diese nur weiter, soweit dies erforderlich ist für die Bereitstellung und Nutzung der Webseiten und deren Funktionalitäten, zur Verfolgung berechtigter Interessen, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder soweit Sie darin eingewilligt haben (siehe Ziffer 7). Nähere Angaben zu den Empfängern finden Sie in unserem Consent Management System unter „Einstellungen“ im Footer ganz unten auf der Website.
5. Cookies
a. Beim Besuch unserer Webseiten können Cookies zum Einsatz kommen. Technisch gesehen handelt es sich um sog. HTML-Cookies und ähnliche Softwaretools wie Web/DOM Storage oder Local Shared Objects (sog. „Flash-Cookies“), die wir zusammen als Cookies bezeichnen.
b. Cookies sind kleine Dateien, die während des Besuchs einer Webseite auf Ihrem Desktop-, Notebook- oder Mobilgerät abgelegt und später ausgelesen werden. Daraus kann man z. B. erkennen, ob es zwischen dem Gerät und den Webseiten schon eine Verbindung gegeben hat, Ihre bevorzugte Sprache oder andere Einstellungen berücksichtigen, Ihnen bestimmte Funktionalitäten (z. B. Online-Shop, Fahrzeugkonfigurator) anbieten oder nutzungsbasiert Ihre Interessen erkennen. Cookies können auch personenbezogene Daten enthalten.
c. Ob und welche Cookies bei Ihrem Besuch unserer Webseiten zum Einsatz kommen, hängt davon ab, welche Bereiche und Funktionen unserer Webseiten Sie nutzen und ob Sie dem Einsatz von Cookies, die nicht unbedingt, d. h. typischerweise aus technischen Gründen, erforderlich sind, in unserem Consent Management System zustimmen. Weitere Informationen und Entscheidungsmöglichkeiten erhalten Sie unter „Einstellungen“ im Footer ganz unten auf der Website.
d. Der Einsatz von Cookies hängt außerdem von den Einstellungen des von Ihnen verwendeten Web-Browsers (z. B. Microsoft Edge, Google Chrome, Apple Safari, Mozilla Firefox) ab. Die meisten Web-Browser sind so voreingestellt, dass sie bestimmte Arten von Cookies automatisch akzeptieren; diese Einstellung können Sie jedoch meistens ändern. Vorhandene Cookies können Sie jederzeit löschen. Web/DOM-Storage und Local Shared Objects können Sie separat löschen. Wie das in dem von Ihnen verwendeten Browser bzw. Gerät funktioniert, erfahren Sie in der Anleitung des Herstellers.
e. Die Einwilligung (= Zustimmung) zu sowie Ablehnung oder Löschung von Cookies sind an das verwendete Gerät und zudem an den jeweils verwendeten Web-Browser gebunden. Wenn Sie mehrere Geräte bzw. Web-Browser verwenden, können Sie die Entscheidungen bzw. Einstellungen jeweils unterschiedlich vornehmen.
f. Wenn Sie sich gegen den Einsatz von Cookies entscheiden oder diese löschen, kann es sein, dass Ihnen nicht alle Funktionen unserer Webseiten oder einzelne Funktionen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Einsatz von Analyse-Werkzeugen und Cookies
a. Wir möchten die Inhalte unserer Webseiten möglichst zielgenau auf die Interessen der Besucher unserer Webseiten abstimmen und auf diese Weise unser Angebot für alle verbessern. Um Nutzungsvorlieben und besonders populäre Bereiche der Webseiten zu erkennen, verwenden wir das Analyse-Werkzeug Google Analytics, wenn Sie dem zustimmen. Dabei werden auch Cookies eingesetzt; nähere Informationen zu Cookies finden Sie in unseren Cookie-Hinweisen.
6. Sicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Wir verbessern unsere Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend entsprechend der technologischen Entwicklung.
7. Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung und Cookies
a. Soweit Sie uns für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eine Einwilligung erteilt haben, stellte diese die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dar (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
b. Für eine Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Anbahnung oder der Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage.
c. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen (z.B. zur Aufbewahrung von Daten) erforderlich ist, sind wir dazu gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO befugt.
d. Außerdem verarbeiten wir personenbezogene Daten zu Zwecken der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen sowie berechtigter Interessen Dritter gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit unserer IT-Systeme, die (Direkt-)Vermarktung eigener und fremder Produkte und Dienstleistungen (soweit diese nicht mit Ihrer Einwilligung erfolgt) und die rechtlich gebotene Dokumentation von Geschäftskontakten sind solche berechtigten Interessen. Wir berücksichtigen im Rahmen der jeweils erforderlichen Interessenabwägung insbesondere die Art der personenbezogenen Daten, den Verarbeitungszweck, die Verarbeitungsumstände und Ihr Interesse an der Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten.
e. Das Ablegen und Auslesen von Cookies gemäß Ziffer 5.c. erfolgt auf der Basis von § 25 TTDSG (in Deutschland) bzw. § 165 Abs. 3 TKG (in Österreich).
8. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre IP-Adresse und den Namen Ihres Internet Service Providers, die wir aus Sicherheitsgründen speichern, löschen wir nach sieben Tagen. Im Übrigen löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald der Zweck, zu dem wir die Daten erhoben und verarbeitet haben, entfällt. Über diesen Zeitpunkt hinaus findet eine Speicherung nur statt, soweit dies gemäß den Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften, denen wir unterliegen, in der EU oder nach Rechtsvorschriften in Drittstaaten, wenn dort jeweils ein angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist, erforderlich ist. Soweit eine Löschung im Einzelfall nicht möglich ist, werden die entsprechenden personenbezogenen Daten mit dem Ziel markiert, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
9. Betroffenenrechte
a. Als von der Datenverarbeitung betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Datenlöschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
b. Haben Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns eingewilligt, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bis zu einem Widerruf wird durch den Widerruf nicht berührt. Ebenso unberührt bleibt eine weitere Verarbeitung dieser Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage, etwa zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (vgl. Abschnitt „Rechtsgrundlagen der Verarbeitung“).
c. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) oder Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nur weiter verarbeiten, soweit wir dafür zwingende berechtigte Gründe nachweisen können, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder soweit die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen auf der Grundlage einer Interessenabwägung zu betreiben, haben Sie zudem das Recht, hiergegen jederzeit ohne Nennung von Gründen Widerspruch einzulegen.
d. Wir bitten Sie, Ihre Ansprüche oder Erklärungen nach Möglichkeit an die nachstehende Kontaktadresse zu richten: kundenrechte_mb@mercedes-benz.com
e. Sind Sie der Ansicht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verstoße gegen gesetzliche Vorgaben, haben Sie das Recht zur Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
10. Newsletter
Wenn Sie einen auf unserer Webseite angebotenen Newsletter abonnieren, werden die bei der Newsletter-Anmeldung angegebenen Daten nur für den Versand des Newsletters verwendet, soweit Sie nicht einer weitergehenden Nutzung zustimmen. Sie können das Abonnement jederzeit über die im Newsletter vorgesehene Abmeldemöglichkeit beenden.
11. Zentraler Zugangsservice der Mercedes-Benz Group AG
Mit dem zentralen Zugangsservice der Mercedes-Benz Group AG können Sie sich bei allen an diesen Service angeschlossenen Webseiten und Applikationen der Mercedes-Benz-Gruppe und ihrer Marken anmelden. Die dafür geltenden Nutzungsbedingungen enthalten spezielle Datenschutzregelungen. Sie können diese Nutzungsbedingungen auf den jeweiligen Anmeldeseiten der angeschlossenen Webseiten und Applikationen abrufen.
12. Datenübertragung an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
a. Beim Einsatz von Dienstleistern (siehe Ziffer 4. d.) und der Weitergabe von Daten mit Ihrer Einwilligung (= Zustimmung) an Dritte (siehe Ziffer 3.c) können personenbezogene Daten an Empfänger in Ländern außerhalb der Europäischen Union („EU“), Islands, Liechtensteins und Norwegens (= Europäischer Wirtschaftsraum) übertragen und dort verarbeitet werden, insbesondere USA, Indien.
b. In den folgenden Ländern besteht aus der Sicht der EU ein den EU-Standards entsprechendes angemessenes Schutzniveau für die Verarbeitung personenbezogener Daten (sog. Angemessenheitsbeschluss): Andorra, Argentinien, Kanada (eingeschränkt), Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Uruguay, Vereinigtes Königreich (UK), Vereinigte Staaten von Amerika (USA, eingeschränkt). Mit anderen Empfängern vereinbaren wir die Anwendung von EU-Standardvertragsklauseln, von verbindlichen Unternehmensregelungen oder andere zulässige Mechanismen, um entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ein „angemessenes Schutzniveau“ zu schaffen. Informationen hierzu stellen wir Ihnen gerne über die in vorstehender Ziffer 9.d. genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Stand: August 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten undderen Teilen und für Kostenvoranschläge
I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zubezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowieÜberführungsfahrten durchzuführen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen derZustimmung des Auftragnehmers in Textform.Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigenZustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertesInteresse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einerAbtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einemAbtretungsausschluss überwiegen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise,die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommendenPositionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichenKostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen undmit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zumAblauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnetwerden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für denKostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnungdes Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlagdie Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermineinzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, undtritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründeeinen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zumGegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stundenschuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichstgleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmerskostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme einesmöglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben;weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für diewährend des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn,dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung einesErsatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellungentstandenen Verdienstausfall ersetzen.
3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen odervorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seinesErfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daranhindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarerWeise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nichtin zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
4.1 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Parteibetreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klauselerfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde,umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärischeoder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- undHandelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßigeAmtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung,Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oderextremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall vonTransportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeineArbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken undGebäuden.
4.2 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernisihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichenVerpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichenRechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt dieMitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilungdie andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignissesvorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachteHindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltendgemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertragesberechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht,den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zukündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag vonjeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb desAuftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang derFertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle derNichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlosseneArbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese aufseine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eineBezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführensind.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregatoder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schadenaufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten desAuftraggebers.5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eineBeanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandesund Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedochinnerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung derRechnung. Zahlungsbedingungen: Rechnungsbeträge ab 1.000,00 € sind ausschließlich bargeldlos, per EC- oder Kreditkarte zu zahlen. Es werden nur Kreditkarten mit ausreichendem Kreditlimit der folgendenKreditkartengesellschaften akzeptiert: Visa Card und MasterCard.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn dieGegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervonausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselbenVertragsverhältnis beruht. Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bleiben dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zuverlangen. Hierfür gelten die unter Punkt 1. genannten Zahlungsbedingungen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht anden aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit dieseunbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggebergehört.
Vlll. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangelsab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachenund ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seinergewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggeberswegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten indiesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die aufeiner grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seinesgesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körperoder Gesundheit.
4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, derleicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftragdem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derAuftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschlussvorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung dergesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnendurch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und denvorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.
5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung desAuftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie odereines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; beimündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingangder Anzeige in Textform aus.b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggebermit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. Indiesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um dieDurchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teilewährend einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattungder dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teilebis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund desAuftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
IX. Haftung für sonstige Schäden
1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich inVerwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregeltsind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII.„Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.X. EigentumsvorbehaltSoweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile desAuftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zurvollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Xl. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuteneinschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinenGerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XII. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann derAuftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einemGesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für denAuftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnisdes Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelleerfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung,die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist.Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelleihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden.Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näherbezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder dieLieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten,wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einemAbtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes undAushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Etwaige Zahlungen ab 1.000,00 € sind ausschließlich bargeldlos, per EC-Karte oder Überweisung zu zahlen.2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderungdes Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sindGegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nurgeltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bleiben dem Auftraggeber ausdrücklichvorbehalten.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind inTextform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten einesunverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatzeines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers aufhöchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistungverlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 diesesAbschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch beileichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, derbei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeithandelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auchbei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte desKäufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seinesgesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körperoder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daranhindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarerWeise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nichtin zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
6.1. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Parteibetreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungenausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;(iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oderunrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung,längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii)allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung vonFabriken und Gebäuden.
6.2 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem dasHindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrervertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderenvertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird.Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu demdie Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltendgemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer desgeltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenenZeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dassder Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tageüberschreitet.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinengesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatzist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder derKäufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrageszustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtlichesSondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seinergewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auchbestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehungbis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungenunanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eineangemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zumBesitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nichtvertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafterPflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufererfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügennoch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigenVerjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung desKaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seinerVertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nichtdie Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seinergewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschlussjeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungvon Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhensowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, derleicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertragdem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltungder Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschlussvorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen undBetriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichtendes Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie beiVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers beiarglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder einesBeschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichenAnzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textformauszuhändigen.b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mitvorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf derVerjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltendmachen.Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließendgeregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch dieBereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktionauch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalenDienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mitKaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitzdes Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nachVertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. ImÜbrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
IX. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag übergebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahmeüber den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufungmuss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes(Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung,die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtswegwährend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelleim Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile
I. Vertragsgegenstand
Die Verkaufsbedingungen Teile gelten sowohl für neue als auch gebrauchte Teile.
II. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Lieferwerk oder ab Niederlassung des Verkäufers, die den Kaufgegenstand liefert (Kaufpreis). Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die (Listen-) Preise des Verkäufers zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern. Verpackung und Versendung sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet.
2. Die Berechnung eines Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das getauschte Aggregat oder Teil komplett ist, das heißt dem Lieferumfang des aufgearbeiteten Aggregats oder Teils entspricht, und dass es keinen Gewaltschaden (z. B. durch Unfall, Frost oder Brand) aufweist.
3. Spezialverpackungen werden zu den vom Verkäufer jeweils generell für die einzelnen Verpackungsmittel festgesetzten Rücknahmepreisen zurückgenommen.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungsbedingungen: Rechnungsbeträge ab 1.000,00 € sind ausschließlich bargeldlos, per EC- oder Kreditkarte zu zahlen. Es werden nur Kreditkarten mit ausreichendem Kreditlimit der folgenden Kreditkartengesellschaften akzeptiert: Visa Card und MasterCard.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten.
3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugangder Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.6.1 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
6.2 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.VI. Eigentumsvorbehalt1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt I. „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
VII. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer. Für Neuteile von Transportern, also den Sprinter, den Vario sowie Citan, Vaneo, Viano, V-Klasse und Vito wie auch ältere Transporter-Baureihen, gilt unabhängig von der Zulassungsart ebenfalls eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten in zwei Jahren, im Übrigen verjähren Sachmängelansprüche in einem Jahr, jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln neuer Teile von Lastkraftwagen, des Unimog sowie von Anhängern und Aufliegern aller Art verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.a. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
1.b. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.2. Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit einem Verbraucher (siehe Ziffer 1.a.) oder einem Käufer nach Ziffer 1.b. vereinbart wurde oder die Verjährung gegenüber einem Käufer nach Ziffer 1.b. ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
VIII. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck-forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
X. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Allgemeine Mietbedingungen für die Vermietung von Personenkraftfahrzeugen, Lastkraftwagen,Sportwagen und Bussen
I. Vertragsgegenstand
1. Die Autohaus LUEG GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) vermietet an den Mieter gegen Zahlung desvertraglich vereinbarten Mietzinses das vertraglich vereinbarte Fahrzeug.
2. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Mieter jederzeit zurückzunehmen und durchein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen, das den Spezifizierungen des Fahrzeugs entspricht.
II. Mietzeit, Vertragsabschluss
1. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, wenn Mieter und Vermieter ihn schriftlich angenommen haben.
2. Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung des Fahrzeuges zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Die Mietzeit endet zu dem zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zeitpunkt.
4. Es werden jeweils nur volle Miettage (24 Stunden) in Rechnung gestellt.
5. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Gibt der Mieter das Fahrzeug– auch unverschuldet – nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht an den Vermieter zurück, ist der Vermieterberechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum einen Mietpreis gemäß aktueller Preislistesowie Mahngebühren in Höhe von 5,00 € zu berechnen. Die Kosten für die Mahnung sind höher oder niedrigeranzusetzen, wenn der Vermieter höhere Kosten nachweist oder der Mieter nachweist, dass die Kosten geringersind oder keine Kosten entstanden sind.
III. Mietpreis
1. Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste zuzüglich Sondergebühren für eventuell mit gemietetesZubehör, sofern der Mietpreis nicht bereits im Mietvertrag als Tagessatz angegeben ist.
2. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum. Bei einer Überschreitung der Mietzeit gilt für diesezusätzlichen Tage der Normaltarif.
3. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an dem es angemietet wurde, so ist derMieter dem Vermieter zur Erstattung der gesamten Rückführungskosten verpflichtet, sofern keine andereVereinbarung getroffen wurde.
4. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis und Sonderleistungen. Als Sonderleistungenverstehen sich insbesondere Kosten für Kraftstoff, Zubehör/Extras wie z.B. Kindersitz, Schneeketten,Navigationsgerät etc., Zustellungs- und Abholungskosten sowie Kosten für die Reduzierung der Selbstbeteiligungund Mehrkilometer.
5. Die zugelassenen Kilometer werden im Mietvertrag vereinbart. Sie richten sich nach dem gewählten Tarif undsind im Vermietpreis enthalten.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ist zu Beginn der Mietzeitfällig, wird aber erst nach Beginn der effektiven Nutzung abgerechnet. Überschreitet die Mietzeit einen Zeitraumvon 30 Tagen, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 30 Tagen und zu Beginn eines jeden Zeitabschnitts zuentrichten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit (Kaution) zuhinterlegen. Die Höhe der Kaution ist von der angemieteten Fahrzeuggruppe abhängig. Für die FahrzeuggruppenSmart bis E und SUV beträgt die Kaution 1.000,- €. Für die Fahrzeuggruppen F sowie Van 2.000,- € und für LUXist der Kautionsbetrag in Höhe von 3.000,- € zu hinterlegen. Im Einzelfall ist die Vermieterin berechtigt fürausgewählte Fahrzeuge der Ober- und Luxusklasse, eine höhere Selbstbeteiligung von bis zu 5.000,-€ zuverlangen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. EineVerzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auchlängere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.
3. Soweit der Mietpreis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung kreditiert wird, ist er 10 Kalendertage nachZugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von5,00 € erhoben. Die Kosten für die Mahnung sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter höhereKosten nachweist oder der Mieter nachweist, dass die Kosten geringer sind oder keine Kosten entstanden sind.
4. Werden bei der Verzug des Mieters Rechtsverfolgungskosten erforderlich, so hat der Mieter die dadurchentstandenen Kosten zu tragen.
5. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, wird die Sicherheitsleistung (Kaution) zur Absicherung des Mietbetrages sowie etwaigen nachträglichen anfallenden Kosten auf der Kundenkreditkarte reserviert und nach Rückgabe wieder freigegeben. Es werden nur Kreditkarten mit ausreichendem Kreditlimit der folgendenKreditkartengesellschaften akzeptiert: Visa Card und MasterCard.
6. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die tatsächlichen Kosten für die Vermietung sowie allesonstigen vereinbarten Entgelte nach Rückgabe des Fahrzeugs der Kreditkarte des Mieters belastet.
V. Bereitstellung, Übernahme und Übernahmeverzug
1. Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Bereitstellung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenzunehmen.
3. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kann der Mieterbei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten fürbestimmte Fahrzeuggruppen Beschränkung hinsichtlich des Alters (für Fahrer unter 23 Jahren wird ferner einezusätzliche Gebühr erhoben) und/oder Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis. Eine Auflistung der Alters- und Führerscheinbestimmungen kann vor Reservierung auf der Website der Autohaus LUEG GmbH bzw. vor Orteingesehen oder telefonisch erfragt werden.
4. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt, ist derVermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Abbestellungen sind bis spätestens 24 Stunden vor demvereinbarten Mietbeginn vorzunehmen. Für den Fall einer verspäteten Abbestellung oder einer ausbleibendenÜbernahme, hat der Vermieter einen Anspruch auf den Tagesmietpreis, es sei denn, dem Vermieter war eineanderweitige Vermietung möglich und zumutbar. Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass demVermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Bei Übergabe des Fahrzeugs wird ein gemeinsames Protokoll über den Zustand des Mietgegenstandesangefertigt und von beiden Vertragspartnern oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet. Der Mieter istverpflichtet, dem Vermieter eventuelle Beanstandungen des Fahrzeugs zu melden.
VI. Eigentumsverhältnisse, Halter des Mietgegenstandes und Zulassung
1. Die Muttergesellschaft des Vermieters, die Fahrzeug-Werke Lueg AG, ist Eigentümerin des Fahrzeugs. Der Vermieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Mieter das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zuüberprüfen.
2. Der Mieter darf über das Fahrzeug nicht verfügen, insbesondere es weder verkaufen, verpfänden, verschenken,noch zur Sicherung übereignen. Eine Untervermietung des Fahrzeugs ist nicht zulässig.
3. Der Mieter hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Von Ansprüchen Dritter auf das Fahrzeug,Entwendung, Beschädigung und Verlust ist der Vermieter vom Mieter unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Nachträgliche Änderungen, zusätzliche An-, Ein- und Aufbauten sowie Lackierungen und Beschriftungen an demFahrzeug sind nicht zulässig.
VII. Pflichten des Mieters
1. Der Mieter erhält das Fahrzeug in ordnungsgemäßen, fahrbereiten Zustand. Er verpflichtet sich, das Fahrzeugpfleglich zu behandeln, den Innenraum regelmäßig zu reinigen und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug inverkehrssicherem Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Es ist dem Mieter nichtgestattet, im Fahrzeug zu rauchen. Kosten für notwendige Innenreinigungen bei grober Verschmutzung desInnenraums oder bei Verstoß gegen das Rauchverbot werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
2. Der Mieter wird dafür sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellersbehandelt wird. Es ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Der Mieter stellt sicher, dass das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicheren Zustandgenutzt wird.
3. Gewalt- und Unfallschäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden, weiter ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich eine Kopie der Schadensanzeige zu übermitteln. Der Vermieter entscheidet je nachSachlage und Umfang des Schadens über die weitere Abwicklung, insbesondere über die Durchführung einerReparatur.
4. Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit desFahrzeugs notwendig, darf der Mieter Center der Fahrzeug-Werke Lueg AG, Mercedes-Benz Niederlassungen odereine andere autorisierte Mercedes-Benz Werkstatt aufsuchen. Eine Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Vermieterin.
5. Sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, wird dem Mieter das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben und der Mieter hat das Fahrzeug am Ende der Mietzeit mit einem vollständig gefülltenKraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, fällt neben dentatsächlichen Betankungskosten zusätzlich eine Betankungspauschale von 20,00 € (brutto) an. Die Aufwandsentschädigung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Aufwandnachweist oder der Mieter nachweist, dass der Aufwand geringer ist oder gar kein Aufwand entstanden ist.
6. Der Mieter fährt das Fahrzeug selbst oder stellt den Fahrer. Sofern im Mietvertrag nichts Abweichendesvereinbart wurde, hat auch ein eventuell zweiter Fahrer seine gültige Fahrerlaubnis für den jeweiligen Fahrzeugtypim Original vorzuzeigen. Zudem muss auch der zweite Fahrer gemäß Ziffer V Nr. 3 das Mindestalter erreicht haben.
7. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. DasFahrzeug darf nicht verwendet werden- zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einerHöchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,- zur gewerblichen Personenbeförderung oder zur Weitervermietung- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,- für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinaus gehen.
8. Die Einhaltung der beim Betrieb des Fahrzeugs zu beachtenden Vorschriften ist Sache des Mieters. Der Mieterstellt insbesondere sicher, dass die Ladungssicherung den Anforderungen des § 22 StVO entspricht.
9. Zum Verlassen des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf es jeweils der besonderen vorherigenschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Wird diese erteilt gilt Folgendes:Bei Tages-, Wochenend- oder Langzeitmiete sowie bei speziellen Vermietaktionen ist die Zustimmung beschränktauf Fahrten und Aufenthalte innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz undNorwegen. Ausgenommen davon sind Reisen in die Länder Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Polen und Zypern.
10. Straßengebühren jeglicher Art trägt der Mieter. Insoweit hat der Mieter den Vermieter in voller Höhefreizustellen bzw. der Vermieter kann beim Mieter in voller Höhe Regress nehmen.
11. Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeugfestgestellt werden, verantwortlich. Der Vermieter wird im Falle eines Verkehrsverstoßes oder einer Straftat dieDaten des Mieters den zuständigen Behörden bzw. einem Geschädigten übermitteln, soweit dies gesetzlich erlaubtist. Werden wegen eines innerhalb der Mietzeit begangenen Verkehrsverstoßes Kostenbeträge gegen denVermieter festgesetzt, kann der Vermieter Erstattung des jeweiligen Betrages vom Mieter verlangen. Zur Einlegungvon Rechtsbehelfen gegen entsprechende Bescheide ist der Vermieter nicht verpflichtet.
VIII. Schadenabwicklung
1. Bei einem Verkehrsunfall ist der Mieter verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehen und die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieterunverzüglich zu unterrichten. Weiter muss der Mieter das Schadengutachten sowie die Schadenanzeige an denVermieter übermitteln.
2. Das Fahrzeug ist nur dann stehen zu lassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherstellung gesorgt ist.
3. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird durch den Vermieter veranlasst.
4. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug zu einem Center der Fahrzeug-Werke Lueg AG, einerNiederlassung der Mercedes-Benz AG oder einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt zu bringen. GegnerischeAnsprüche dürfen nicht anerkannt werden.
5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Fahrzeug stehen in jedem Fall demVermieter zu. Sind derartige Leistungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter weiterleiten.
IX. Versicherung
1. Das Fahrzeug ist auf den Vermieter zugelassen. Der Vermieter hat für das Fahrzeug eine Haftpflicht- undVollkaskoversicherung auch für die Zeit der Überlassung an den Mieter abgeschlossen. Für die Haftpflicht- undVollkaskoversicherung besteht eine Selbstbeteiligung, welche sich an der Fahrzeugklasse orientiert und demgeschlossenen Mietvertrag zu entnehmen ist. Im Falle eines von dem Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlichverursachten Schadens trifft ihn die Haftung unbeschränkt, mithin nicht nur in Höhe einesSelbstbeteiligungsbetrages.
2. Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max.Deckungssumme bei Personenschäden in Höhe von 12.000.000,00 €.
3. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn einunberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfallesnicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat oder das Fahrzeug für erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicherStoffe gem. § 7 GefahrgutVStr verwendet wird.
X. Haftung des Vermieters
Hat der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässign verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Bestandteile, etwa solcher, die der Vertrag demVermieter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will und auf deren Erfüllung die ordnungsgemäßeDurchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrautund vertrauen darf. Die Haftung ist auf den Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden;dies gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, ihrer Vertreter oderErfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet die Vermieterin bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheitoder bei der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten unbeschränkt.
XI. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die er, einer seiner Mitarbeiter oder Beauftragten oder der jeweilige Fahrer des Fahrzeugs verschuldet. In Kaskofällen wickelt der Vermieter den Schaden unmittelbar mit dem Versicherer ab, soweit der Schaden nicht unter die im Versicherungsvertrag ggf. auch höher vereinbarte Selbstbeteiligung fällt. Der Vermieter wird den Mieter in diesem Fall so stellen, als betrage die Selbstbeteiligungdem im Mietvertrag vereinbarten Betrag. Eine Inanspruchnahme des Mieters durch den Vermieter oder dessenKaskoversicherer bleibt unberührt. Fälle, in denen der Versicherer zwar regulieren muss, jedoch aufgrundgesetzlicher Bestimmungen Rückgriff gegen den Mieter oder seinen Fahrer nehmen kann, berühren den Vermieternicht. Die genannten gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für eine Inanspruchnahme des Mieters durch denVermieter.
XII. Kündigung
1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter
- eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen oder ein Unternehmen ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichenoder selbständigen Tätigkeit handelt und mit einzelnen Mietraten in Verzug ist;
- seine Zahlung allgemein einstellt;
- eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen oder ein Unternehmen ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichenoder selbständigen Tätigkeit handelt und wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotzerteilter Einzugsermächtigung zu den Rateneinzugstermin nicht für ausreichende Deckung sorgt;
- bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachenverschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist;
- trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereitseingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
2. Wurde der Mietvertrag gemäß obigem Absatz fristlos gekündigt, so hat der Vermieter folgende Rechte:- Anspruch auf sofortige Herausgabe des Fahrzeugs sofort nach Vertragsende. Gibt der Mieter das Fahrzeug nichtunverzüglich zurück, so ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen;- Anspruch auf Mietzinsen bis zur Rückgabe des Fahrzeugs;- Anspruch auf Schadensersatz. Als Schadensersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegenNichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten des Vermieters berücksichtigt.
XIII. Rückgabe des Fahrzeugs
1. Zum Ende des Mietvertrages ist das Fahrzeug in vertragsgemäßem Umfang, das heißt insbesondere mit Schlüsseln, allen überlassenen Unterlagen wie z.B. Fahrzeugschein, Wartungsheft, Ausweise vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich dem am vertraglich vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Soweit eineRückgabe von Teilen oder von Zubehör aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, muss der Mieterdie Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich hieraus ergebenden weiteren Schaden ersetzen. Im Falle des Schlüsselverlustes durch den Mieter geht das Auswechseln der Schließanlage zu Lasten des Mieters.
2. Den Mieter treffen bis zum Zeitpunkt der Rückgabe sämtliche Pflichten aus dem Mietvertrag.
3. Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach vertragsgemäßer Beendigung wird ein gemeinsames Protokoll über denZustand des Fahrzeugs angefertigt und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet.
4. Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt innerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters.
5. Im Falle der Sicherstellung des Fahrzeuges durch den Vermieter sind alle dadurch anfallenden Kosten inkl.Straßenbenutzungsgebühren vom Mieter zu tragen.
XIV. Höhere Gewalt
1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eineoder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt;und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) dieAuswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oderüberwunden werden können.
2. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, siewürden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärtoder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärischeMobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung,Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;(iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen,Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oderextremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln,Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik undAussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
3. Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr dieLeistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und vonjeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit;sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von demZeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltendgemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltendgemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertragesberechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertragdurch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nichtanders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werdenkann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.
XV. Datenverarbeitung und Ortungssystem
Die personenbezogenen Daten des Mieters und/oder des Fahrers werden zum Zweck der Vertragsabwicklung, fürZwecke der Forderungseinziehung, der Schadenabwicklung sowie für Zwecke der Ziffer VII. Nr. 11 dieserMietbedingungen erhoben, verarbeitet und genutzt.Das angemietete Fahrzeug ist mit einer Technik ausgestattet, die für den Vermieter die Position des Fahrzeugesund damit den Aufenthalt des Mieters bestimmbar macht. Gegenständlich ist die Erhebung, Speicherung undNutzung von GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben sowie eine diesbezügliche Auftragserteilung, soferndas Fahrzeug zuwider der Regelung in Abschnitt II. und/oder Abschnitt VII. Nr. 7, 9 nicht innerhalb dervereinbarten Mietzeit zurückgeben oder außerhalb des dort vertraglich vereinbarten geographischen Gebietesoder außerhalb des genehmigten Nutzungszweckes verwendet wird. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung derDaten dienen ausschließlich dem Zweck des Schutzes der Fahrzeuge der Vermieterin und ihrer vertraglichenRechte. Die Vermieterin weist darauf hin, dass sie aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabedieser Daten verpflichtet werden können.
XVI. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuteneinschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Bochum.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitzoder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt beiAnsprüchen des Vermieters gegenüber dem Mieter dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nichtig sein, so wird dieWirksamkeit des Vertrages in seinen übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,entstehende Lücken entsprechend dem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zuschließen.
XVII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinnedes VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung müssenwir Sie, unabhängig von unserer Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüberinformieren, dass die Europäische Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichenStreitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet hat. Die Plattform finden Sie unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/.